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   OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07   

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OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07 (https://dejure.org/2007,1989)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.09.2007 - 5 U 44/07 (https://dejure.org/2007,1989)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. September 2007 - 5 U 44/07 (https://dejure.org/2007,1989)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten eines Anlageberaters beim Erwerb von Auslandsanleihen; Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Auslandsanleihen; Verpflichtung eines Anlageberaters zur Aufklärung über die bestehenden besonderen Risiken auch bei ...

  • Judicialis

    BGB § 252; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; BGB § 280; ; WpHG § 37 a

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Griechenland-Anleihen: Schadensersatz bei Falschberatung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Frankfurt, 02.08.2006 - 23 U 287/05

    Bankenhaftung: Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen falscher

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Erfasst werden nicht nur Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung, sondern auch solche aus einer Informationspflichtverletzung (BGH WM 2007, 487, Rn. 13 und 15 bei juris; OLG Frankfurt BKR 2006, 501, 502 f; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101 f).

    Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Erwerb des jeweiligen Finanzinstrumentes; dann ist der für die Anspruchsentstehung im Sinne des § 37 a WpHG maßgeblich Schaden bereits angelegt und lässt die Verjährung beginnen (BGH WM 2007, 487, Rn. 9 und 13 bei juris; OLG Frankfurt BKR 2006, 501; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101).

    Die für die Haftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern entwickelten Grundsätze zur sog. Sekundärverjährung sind, gerade wegen des gesetzgeberischen Willens, eine kurze Verjährungsfrist einzuführen, nicht auf Haftungsansprüche nach dem WpHG bzw. die Frist des § 37a WpHG anzuwenden (BGH NJW 2005, 1579; OLG Frankfurt BKR 2006, 501, 503; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101, 4106).

  • OLG Hamburg, 13.05.2005 - 1 U 87/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Kauf von Wertpapieren

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Erfasst werden nicht nur Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung, sondern auch solche aus einer Informationspflichtverletzung (BGH WM 2007, 487, Rn. 13 und 15 bei juris; OLG Frankfurt BKR 2006, 501, 502 f; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101 f).

    Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Erwerb des jeweiligen Finanzinstrumentes; dann ist der für die Anspruchsentstehung im Sinne des § 37 a WpHG maßgeblich Schaden bereits angelegt und lässt die Verjährung beginnen (BGH WM 2007, 487, Rn. 9 und 13 bei juris; OLG Frankfurt BKR 2006, 501; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101).

    Die für die Haftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern entwickelten Grundsätze zur sog. Sekundärverjährung sind, gerade wegen des gesetzgeberischen Willens, eine kurze Verjährungsfrist einzuführen, nicht auf Haftungsansprüche nach dem WpHG bzw. die Frist des § 37a WpHG anzuwenden (BGH NJW 2005, 1579; OLG Frankfurt BKR 2006, 501, 503; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101, 4106).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 123, 126, Rn. 11 bei juris m. w. N.).

    Nach der Grundlagenentscheidung des BGH vom 6. Juli 1993 (BGHZ 123, 126) hat eine Bank bei der Anlageberatung den - ggf. zu erfragenden - Wissenstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft zu berücksichtigen ("anlegergerechte" Beratung); das von ihr danach empfohlene Anlageobjekt muss diesen Kriterien Rechnung tragen ("objektgerechte" Beratung) (BGH a.a.O. Rn. 15 - 17 bei juris).

    Für den Umfang der Beratung ist nach dem BGH insbesondere von Bedeutung, ob die beratende Bank das Anlageobjekt in ein von ihr zusammengestelltes Anlageprogramm aufgenommen hat und sie dieses Anlageprogramm zur Grundlage ihrer Beratung macht (BGHZ 123, 126, Rn. 18 bei juris).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Erfasst werden nicht nur Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung, sondern auch solche aus einer Informationspflichtverletzung (BGH WM 2007, 487, Rn. 13 und 15 bei juris; OLG Frankfurt BKR 2006, 501, 502 f; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101 f).

    Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Erwerb des jeweiligen Finanzinstrumentes; dann ist der für die Anspruchsentstehung im Sinne des § 37 a WpHG maßgeblich Schaden bereits angelegt und lässt die Verjährung beginnen (BGH WM 2007, 487, Rn. 9 und 13 bei juris; OLG Frankfurt BKR 2006, 501; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101).

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Das gilt auch für den Bereich der Anlageberatung (BGHZ 166, 56, Rn. 15 bei juris m.w.N.) und erfasst insbesondere den Teilbereich des behaupteten Anlegerstatus (OLG Hamm vom 9.1.2004, 25 O 117/03, Rn 6 bei juris).

    Dies ergibt sich weder aus dem Beratungsvertrag noch aus dem WpHG oder den Richtlinien des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel gem. § 35 Abs. 2 WpHG vom 26. Mai 1997 (BGHZ 166, 56, insbesondere Rn. 17 ff bei juris).

  • LG Münster, 01.07.2003 - 14 O 17/03

    Pflicht zur Weitergabe von der Bank bekannten Informationen über den Schuldner

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Insoweit verweist der Kläger auf die Entscheidung des Landgerichts Münster (14 O 17/03) und des OLG Koblenz vom 22. April 2004 (NJW-RR 2004, 1689, 1690), in denen entsprechende Verpflichtungen gerade in Bezug auf Argentinienanleihen statuiert worden seien.

    Auch nach der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Hamm vom 9.1.2004 (25 U 117/03), die als Berufungsentscheidung zu der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Landgerichts Münster vom 1.7.2003 (14 O 17/03, BKR 2003, 762) ergangen ist, war ein Hinweis auf das bankenübliche Rating zur Kennzeichnung des Bonitätsrisikos ausreichend.

  • OLG Hamm, 09.01.2004 - 25 U 117/03
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Das entsprechende Urteil des Landgerichts Münster sei im Berufungsrechtszug vom OLG Hamm aufgehoben worden (25 U 117/03).

    Auch nach der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Hamm vom 9.1.2004 (25 U 117/03), die als Berufungsentscheidung zu der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Landgerichts Münster vom 1.7.2003 (14 O 17/03, BKR 2003, 762) ergangen ist, war ein Hinweis auf das bankenübliche Rating zur Kennzeichnung des Bonitätsrisikos ausreichend.

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann der Informationspflichtige dem Geschädigten nach dem Grundgedanken der Aufklärungs- und Beratungspflicht nicht entgegenhalten, dieser habe den Angaben nicht vertrauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich (BGH NJW-RR 1998, 16; WM 2004, 422, 425).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Die für die Haftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern entwickelten Grundsätze zur sog. Sekundärverjährung sind, gerade wegen des gesetzgeberischen Willens, eine kurze Verjährungsfrist einzuführen, nicht auf Haftungsansprüche nach dem WpHG bzw. die Frist des § 37a WpHG anzuwenden (BGH NJW 2005, 1579; OLG Frankfurt BKR 2006, 501, 503; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101, 4106).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Nur unter besonderen Umständen kann der Einwand des Mitverschuldens begründet sein, wenn etwa Warnungen Dritter oder differenzierende Hinweise des anderen Teils nicht genügend beachtet wurden (BGH WM 1982, 90; 1993, 1238).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

  • BGH, 04.04.2002 - III ZR 237/01

    Aufklärungspflicht des Vermögensverwalters über das Risiko von marktengen, an der

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96

    Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und

  • BFH, 13.11.1991 - I R 78/89

    Keine Rückstellungen für künftige Beiträge an Einlagensicherungseinrichtungen der

  • OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 16 U 196/98

    Haftung der Bank für Verluste bei Optionsscheingeschäften; Voraussetzungen der

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

  • BGH, 28.11.1983 - II ZR 72/83

    Beweislast für den Abschluss von Geschäften mit Warenterminoptionen - Umfang der

  • OLG Koblenz, 22.04.2004 - 5 U 1384/03

    Bankenhaftung bei Kauf einer Argentinien-Anleihe

  • OLG München, 08.07.2010 - 17 U 5267/09

    Kapitalanlage durch finanzierte Kommanditbeteiligung an einer Medienfonds-GmbH &

    An die Darlegung entgangenen Gewinns im Sinne von § 252 BGB sind keine strengen Anforderungen zu stellen (BGH NJW 2002, 2553 ff.; OLG Schleswig OLGR 2008, 783).
  • OLG München, 08.02.2010 - 17 U 2893/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Schuldhafte Verletzung der Pflicht zur

    An die Darlegung entgangenen Gewinns im Sinne von § 252 BGB sind keine strengen Anforderungen zu stellen (BGH NJW 2002, 2553 ff.; OLG Schleswig OLGR 2008, 783).
  • OLG München, 27.02.2012 - 17 U 1924/11

    Bankenhaftung: Kenntnis des Firmenkundenbetreuers von kriminellen Handlungen des

    An die Darlegung sind keine strengen Anforderungen zu stellen (BGH NJW 2002, 2553 ff.; OLG Schleswig OLGR 2008, 783).
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